Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Den sowohl in der ersten als auch der zweiten Stufe des Auswahlverfahrens erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern wird ein Studienplatz zugeteilt. Die Zuteilung steht jedoch unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Verpflichtungsvertrag wirksam zwischen der Bewerberin oder dem Bewerber und dem Freistaat Bayern geschlossen wird. Du erhältst daher mit der – aufschiebend bedingten – Zusage einen vom LGL vorunterzeichneten Vertrag in zweifacher Ausfertigung. Ein Exemplar musst Du dann innerhalb einer Woche nach Zugang unterschrieben beim LGL einreichen.
Mit Unterzeichnung des Vertrages verpflichtest Du Dich nach dem Studium zehn Jahre in einem bayerischen Bedarfsgebiet im Bereich der Nutztiermedizin tätig zu werden. Dabei muss insbesondere die Akut- und Notfallversorgung sichergestellt werden und je nach Bedarf die weitere nutztiermedizinische Versorgung. Eine darüberhinausgehende Tätigkeit ist (auch außerhalb des Bedarfsgebietes) möglich, vorausgesetzt es bestehen entsprechende Arbeitskapazitäten. Auch eine Tätigkeit in Teilzeit (mindestens 50%) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Vor Beginn der Tätigkeit kann im Anschluss an das Studium eine einschlägige weitere Ausbildung im Bereich der Nutztiermedizin mit Schwerpunkt Rind oder Schwerpunkt Schwein, eine Weiterbildung zur Fachtierärztin/zum Fachtierarzt für Rinder bzw. zur Fachtierärztin/zum Fachtierarzt für Schweine oder eine Dissertation auf einem dieser Gebiete abgeschlossen werden. Die weitergehende Ausbildung, die Dissertation und die Weiterbildung im Bereich der Nutztiermedizin mit Schwerpunkt Rind oder Schwerpunkt Schwein können auch außerhalb Bayerns absolviert werden, um den Zugang zu geeigneten Aus- und Weiterbildungsstätten nicht einzuschränken. Ziel ist, den Absolventen der Landtierarztquote nach Abschluss ihres Studiums die Möglichkeit zu geben, spezialisierte Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, die sie in die Lage versetzen, bereits bei Beginn ihrer Tätigkeit als Landtierärztin oder Landtierarzt in einem bayerischen Bedarfsgebiet selbstständig und auf hohem Niveau zu arbeiten.

Die Verpflichtung kann nicht nur durch eine Niederlassung, sondern auch im Rahmen einer Tätigkeit als angestellte Tierärztin bzw. angestellter Tierarzt in einer Praxis in einem Bedarfsgebiet erfüllt werden. Die vertragliche Bindungsdauer von zehn Jahren orientiert sich an der Regelung für Landärzte und der Rechtsprechung zur zulässigen Dauer der Verpflichtung für den öffentlichen Gesundheitsdienst.

Die vertraglichen Bedingungen sind weitreichend und haben erhebliche Auswirkungen auf Deinen weiteren Lebensweg. Wir empfehlen daher, dass Du dich umfassend informierst und gründlich mit den vertraglichen Bedingungen auseinandersetzt, bevor Du Deine Entscheidung triffst.