Allgemeines zur Landtierarztquote

Du hast Lust auf Nutztierpraxis und idealerweise schon eine entsprechende Ausbildung?
Dein großer Traum war es schon immer Tierärztin oder Tierarzt zu werden?
Dann könnte die Landtierarztquote genau das Richtige für Dich sein!


Mit der Landtierarztquote wird ein Teil der an der LMU München pro Jahr zur Verfügung stehenden Tiermedizinstudienplätze vorab für Studienbewerberinnen und -bewerber vergeben, die ein besonderes Interesse an der nutztiermedizinischen Tätigkeit im ländlichen Raum aufweisen. Dein besonderes Interesse wird durch die vertragliche Verpflichtung bekundet, nach dem Abschluss des Studiums als Tierärztin oder Tierarzt in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet in Bayern (= Bedarfsgebiet) für einen Zeitraum von zehn Jahren als niedergelassene oder angestellte Tierärztin oder Tierarzt tätig zu sein.
Für die Zulassung gelten andere Kriterien als für das zentrale Zulassungsverfahren zum Studium der Tiermedizin über die Stiftung der Hochschulzulassung.
Ist Dein Interesse geweckt? Dann klicke mal weiter.

Warum gibt es eine Landtierarztquote?

Eine flächendeckende tierärztliche Versorgung von Nutztierbeständen ist Grundvoraussetzung für die Gewährleistung des Tierschutzes, der Tiergesundheit und der Lebensmittelsicherheit. Besonders betroffen von einer unzureichenden tierärztlichen Versorgung sind Leistungen, die eine örtliche Nähe der Tierärztinnen und Tierärzte voraussetzen, insbesondere die Akut- und Notfallversorgung. Auch im Bereich der Tierseuchenbekämpfung spielen praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Behörden. Relevant sind diese tierärztlichen Leistungen insbesondere im Bereich der Rinder- und Schweinehaltung.

Nach einer Studie der LMU München („Veterinärmedizinische Versorgung von Nutztieren in Bayern: eine Bedarfsanalyse mit Toolentwicklung und Empfehlungen für Maßnahmen zur beständigen Sicherstellung der Tiergesundheit und des Tierschutzes in der Nutztierhaltung“ (11/2020 bis 10/2021)) ist in den kommenden Jahren in einigen Regionen Bayerns mit einer tierärztlichen Unterversorgung insbesondere bei rinderhaltenden Betrieben zu rechnen. 2023 gab es in Bayern nur noch knapp 740 niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte für die Versorgung von Nutztieren (2014: knapp 1200).

Daher wurde nach dem Vorbild der bereits in der Humanmedizin existierenden Landarztquote eine entsprechende Quote für die Tiermedizin geschaffen. Bewerberinnen und Bewerber, die sich in einem Auswahlverfahren als geeignet erwiesen haben, können in einer gesonderten Landtierarztquote für das Tiermedizinstudium an der LMU München zugelassen werden. Im Gegenzug verpflichten sich die Bewerberinnen und Bewerber nach dem Abschluss ihrer Ausbildung für eine bestimmte Zeitdauer in einem unterversorgten Gebiet als Nutztierärztin oder Nutztierarzt zu arbeiten. Ziel ist es, Bewerberinnen und Bewerbern, die aufgrund ihrer persönlichen und/oder beruflichen Vorerfahrungen eine Eignung für die Nutztiermedizin erwarten lassen, aber aufgrund des restriktiven Auswahlverfahrens keinen Studienplatz erhalten, eine Möglichkeit zum Studium zu eröffnen.