Rechtsgrundlagen
Im Gesetz über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen (GVVG) wird das Auswahlverfahren für die Bewerberinnen und Bewerber im Zuge der Landtierarztquote geregelt. Detailliertere Reglungen zur Durchführung finden sich in der Gesundheitlicher Verbraucherschutz-Verordnung (GesVSV).