Was ist die Landtierarztquote
Mit der Landtierarztquote wird ein Teil der an der LMU München pro Jahr zur Verfügung stehenden Tiermedizinstudienplätze vorab für Studienbewerberinnen und -bewerber vergeben, die ein besonderes Interesse an der nutztiermedizinischen Tätigkeit im ländlichen Raum aufweisen. Dein besonderes Interesse wird durch die vertragliche Verpflichtung bekundet, nach dem Abschluss des Studiums als Tierärztin oder Tierarzt in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet in Bayern (= Bedarfsgebiet) für einen Zeitraum von zehn Jahren als niedergelassene oder angestellte Tierärztin oder Tierarzt tätig zu sein.
Informationen zur LandtierarztquoteDas Auswahlverfahren
Die Vergabe der Studienplätze im Rahmen der Landtierarztquote erfolgt über ein zweistufiges Auswahlverfahren. Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird die persönliche Eignung zur Ausübung des tierärztlichen Berufs im Bereich der Nutztiermedizin überprüft.
Das AuswahlverfahrenWie bewerbe ich mich?
Deine elektronische Bewerbung erstellst du über das Bewerberportal. Der Antrag und alle erforderlichen Nachweise müssen bis zum 28.02.2025 über das Bewerberportal eingehen. Du musst den Antrag nicht ausdrucken, die Bewerbung erfolgt rein elektronisch. Auch die Unterschrift kann elektronisch erfolgen. Bei Minderjährigen ist die (elektronische) Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Wie bewerbe ich mich