Landtierarztquote - Auswahlverfahren

Die Vergabe der Studienplätze im Rahmen der Landtierarztquote erfolgt über ein zweistufiges Auswahlverfahren. Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird die persönliche Eignung zur Ausübung des tierärztlichen Berufs im Bereich der Nutztiermedizin überprüft.
Als Auswahlkriterien sind deshalb in der ersten Stufe des Bewerbungsverfahrens vorgesehen:

  • das Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests (obligatorisch),
  • das Vorliegen einer Berufsausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Beruf mit Bezug zur Nutztierhaltung oder -medizin,
  • die Dauer der Berufstätigkeit in diesem Beruf,
  • die Dauer eines ggf. absolvierten Praktikums im Bereich der Nutztiermedizin.

Die Auswahlkriterien der ersten Stufe sind mit Ausnahme des Ergebnisses des fachspezifischen Studieneignungstests optional und nicht zwingend für eine Bewerbung. Je mehr Kriterien erfüllt werden, desto mehr Punkte erhalten die Bewerberinnen und Bewerber in der ersten Auswahlstufe. Der Nachweis dieser Kriterien muss zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen und kann nicht nachgereicht werden.

Der Studieneignungstest (TMS) wird nicht durch das LGL abgenommen, sondern muss vor der Bewerbung durch den Bewerber auf eigene Initiative absolviert werden. Bei den Berufsausbildungen sind Berufe mit Bezug zur Nutztierhaltung relevant. Die folgenden Ausbildungen (in alphabetischer Reihenfolge) werden berücksichtigt:

  1. 1. Landwirt/in,
  2. 2. Pferdewirt/in,
  3. 3. Tiermedizinische/r Fachangestellte/r,
  4. 4. Tierpfleger/in,
  5. 5. Tierwirt/in,
  6. 6. Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in.
  7. Praktika im Bereich der Nutztiermedizin vermitteln einen spezifischen Eindruck von den Anforderungen in diesem Bereich, der im Rahmen der aufgeführten Berufsausbildungen nicht in gleicher Weise gegeben ist. Sie erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass die Bewerbung um einen Studienplatz in realistischer Einschätzung der späteren Tätigkeit erfolgt und werden daher mit einer entsprechenden Gewichtung berücksichtigt.

    In einem zweiten Schritt finden strukturierte und standardisierte Auswahlgespräche statt. In den Auswahlgesprächen werden die relevanten Kernkompetenzen, die fachspezifische persönliche Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber bewertet. Sie bestehen aus Kurzinterviews, die auch praktische Fähigkeiten prüfen, und einem Einzelgespräch (Stationen).

    Zur Beantwortung der Fragen wird kein tiermedizinisches Fachwissen benötigt! Eine inhaltliche Vorbereitung ist daher nicht notwendig.