Nachweise & Dokumente

Eine Übersicht über alle erforderlichen und optionalen Unterlagen, für ein erfolgreiches Bewerbungsverfahren.

Nur PDF-Format
Max. 2 MB pro Datei
Gut lesbare Scans

Erforderliche & Optionale Unterlagen

Hochschulzugangsberechtigung
Pflicht

Dein Nachweis der Hochschulreife. Bitte genau prüfen, welche Art vorliegt:

Die allgemeine Hochschulreife wird insbesondere nach dem erfolgreichen Abschluss der gymnasialen Oberstufe oder dem erfolgreichen Abschluss der 13. Jahrgangsstufe einer Fachober‑ oder Berufsoberschule zusammen mit dem Nachweis ausreichender Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache erworben. Sie berechtigt zum Studium an allen Hochschulen und Universitäten.

Weitere Möglichkeiten zum Nachweis der allgemeinen Hochschulreife können im Infoportal der LMU eingesehen werden: LMU Infoportal.

Die fachgebundene Hochschulreife kann insbesondere an einer Fachober‑ oder Berufsoberschule nach der 13. Jahrgangsstufe ohne den Nachweis einer 2. Fremdsprache erworben werden. Sie berechtigt jedoch nur zum Studium bestimmter einschlägiger Studiengänge an Universitäten. Die zulässigen Studiengänge wurden in einer Liste vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kultus festgelegt. Demnach kann eine fachgebundene Hochschulreife für den Studiengang Tiermedizin ausschließlich an einer Fach‑ oder Berufsoberschule der Ausbildungsrichtung „Gesundheit“ erworben werden.

Weitere Möglichkeiten zum Nachweis der fachgebundenen Hochschulreife können im Infoportal der LMU eingesehen werden: LMU Infoportal.

Auch Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung können einen Studienplatz im Tiermedizinstudium erhalten.

Ihre im Ausland erworbenen Bildungsnachweise müssen zeigen, dass Sie im Herkunftsland für ein Tiermedizinstudium qualifiziert wären. Außerdem sollten die Nachweise zeigen, dass Sie die Kenntnisse haben, die für ein Studium in Bayern sinnvoll sind. Bitte beachten Sie, dass zum Studium der Tiermedizin die notwendigen deutschen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen. Weitere Informationen zum Nachweis der Deutschkenntnisse an der LMU finden Sie hier: Deutschkenntnisse.

Die Prüfung der Unterlagen erfolgt am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. In Zweifelsfällen wird die Zeugnisanerkennungsstelle des Freistaates Bayern sowie die Universität hinzugezogen.

Ob Ihr ausländischer Nachweis grundsätzlich anerkannt wird, können Sie vorab im Infoportal anabin prüfen. Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung Ihres Nachweises trifft die Universität im Zulassungs‑ und Immatrikulationsverfahren.

Sofern Ihr im Ausland erworbener Bildungsabschluss nicht als gleichwertig anerkannt werden kann, haben Sie die Möglichkeit, den Hochschulzugang zum Studienfach Tiermedizin durch den erfolgreichen Abschluss des Studienkollegs mit dem Schwerpunktkurs M zu erwerben. Sollten Sie das Studienkolleg bereits absolviert haben, laden Sie bitte das Zeugnis der bestandenen Feststellungsprüfung (FSP) zusammen mit Ihrem Antrag hoch.

Absolventen und Absolventinnen der Meisterprüfung, einer der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung oder einer öffentlichen bzw. staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie kann durch die Ludwig‑Maximilians‑Universität der allgemeine Hochschulzugang für ein Studium an der LMU gewährt werden. Hierfür ist ein Feststellungsverfahren an der LMU zu durchlaufen, in dem u. a. ein Beratungsgespräch obligatorisch ist.

Das Antragsformular sowie weitergehende Informationen zu Unterlagen und Terminen können Sie dem Infoportal der LMU entnehmen: LMU Infoportal.

Qualifizierte Berufstätige, die mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen und mindestens dreijährige fachlich verwandte Berufspraxis absolviert haben, können durch die Ludwig‑Maximilians‑Universität die Feststellung des fachgebundenen Hochschulzugangs erhalten. Dies setzt u. a. die Anmeldung und den erfolgreichen Abschluss einer Hochschulzugangsprüfung sowie ein Beratungsgespräch voraus.

Das Antragsformular sowie weitergehende Informationen zu Unterlagen und Terminen können Sie dem Infoportal der LMU entnehmen: LMU Infoportal.

Qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern, die im Ausland ihre Ausbildung absolviert haben, kann durch die Ludwig‑Maximilians‑Universität ebenfalls die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung gewährt werden.

Berufsabschlüsse, die im Ausland erworben wurden, gelten als Nachweis des fachgebundenen Zugangs, aber nur dann, wenn die im Freistaat Bayern örtlich zuständige Stelle nach § 71 des Berufsbildungsgesetzes beteiligt worden ist.

Bitte kontaktieren Sie die für Ihren Berufsabschluss zuständige Kammer (z. B. Industrie‑ und Handelskammer in Bayern) und lassen Sie sich eine entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigung über einen in Bayern gleichgestellten Berufsabschluss ausstellen.

Upload: Hochschulzugangsberechtigung (alle Seiten), Meisterurkunde inkl. LMU-Bescheid oder ausl. Zeugnis + Übersetzung + Anerkennung.

TMS Ergebnis
Optional Max. 50 Pkt.

Der "Test für medizinische Studiengänge" ist zwar freiwillig, aber dringend empfohlen. Er kann Deine Chancen erheblich verbessern.

Gewichtung (1. Stufe) 50%
Anteil am Gesamtverfahren ca. 25%
Das brauchst Du:
  • Offizielles Ergebnisblatt
  • ℹ️ Gültig für alle Bewerbungen
Berufsausbildung
Optional Max. 30 Pkt.

Abgeschlossene Ausbildung in relevanten Berufen.

25 Pkt. für die Ausbildung
+ 5 Pkt. für anschließende Berufstätigkeit

  • Landwirtin/Landwirt
  • Pferdewirtin/Pferdewirt
  • Tiermedizinische Fachangestellte (TFA)
  • Tierpflegerin/Tierpfleger
  • Tierwirtin/Tierwirt
  • Veterinärmedizinische-Technische Assistenz (VMTA)

Benötigt: Prüfungszeugnis (IHK/Kammer).
Bei ausl. Abschluss: Gleichwertigkeitsbescheinigung der Kammer nötig!

Praktika
Optional Max. 20 Pkt.

Nutztiermedizinischer Fokus (Rind/Schwein).

  • Mindestdauer: 4 Wochen
  • Bescheinigung der Einrichtung + eidesstattliche Versicherung
  • Genaue Dauer & Tätigkeit

So lädst Du richtig hoch

Richtig

Nutze eine Scanner-App oder einen Scanner. Achte auf gutes Licht und dass das gesamte Dokument (inkl. Ränder) sichtbar und gerade ist.

Falsch

Vermeide schräge Handy-Fotos mit Schatten, Blitz-Reflexionen oder Tischhintergrund. Keine Word-Dateien oder Screenshots.

Fehlende Unterlagen?
Unterlagen können nach Ablauf der Bewerbungsfrist (28.02.) grundsätzlich nicht nachgereicht werden. Prüfe Deinen Upload sorgfältig!