Erforderliche Nachweise
Vorbereitung erforderlicher Nachweise für das Bewerbungsverfahren
Für Deine Bewerbung um die Zulassung zu einem Studienplatz der Tiermedizin über die Landtierarztquote müssen gewisse Nachweise erbracht werden. Lege Dir bereits im Vorfeld alle notwendigen Unterlagen zurecht. Diese müssen im elektronischen Bewerbungsverfahren hochgeladen werden.
Bitte beachte: Bei Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache vorliegen, ist jeweils eine amtlich beglaubigte Übersetzung erforderlich.
Nachweise
Hochschulzugangsberechtigung
Dem Antrag ist (sofern zutreffend) Folgendes beizufügen:
- Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder
- Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife; oder
- Nachweise gem. § 29 QualV:
- Zeugnis der beruflichen Fort- oder Weiterbildungsprüfung, und
- Nachweis über das Beratungsgespräch; oder
- Nachweise gem. § 30 QualV:
- Berufsabschlusszeugnis, und
- Nachweis der Berufstätigkeit, und
- Nachweis über das Beratungsgespräch, und
- Nachweis der Hochschulzugangsprüfung; oder
- Nachweise bei einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung:
- Nachweises der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung, und
- amtlich beglaubigte Übersetzung des Nachweises der Hochschulzugangsberechtigung, und
- Anerkennung der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnisanerkennungsbescheid oder Zeugnis über die Feststellungsprüfung mit Schwerpunktkurs M)
Fachspezifischer Studieneignungstest
- Nachweis des Ergebnisses eines strukturierten fachspezifischen Studieneignungstests;
Einschlägige Berufsausbildung
- Ausbildungszeugnis; oder
- ausländisches Ausbildungszeugnis, amtlich beglaubigte Übersetzung des Ausbildungszeugnisses sowie Gleichwertigkeitsanerkennung;
- Nachweis über Zeiten der Berufstätigkeit, ggf. als eidesstattliche Erklärung (PDF)
Nachweise über Praktika
- Nachweis über Zeiten des Praktikums, ggf. als eidesstattliche Erklärung (PDF)
Nachweis über Namensänderung
Im Falle einer Namensänderung, die dazu führt, dass der Name auf Zeugnissen, Urkunden o. ä. anders als der Bewerbername lautet, muss ein Nachweis über die Namensänderung vorgelegt werden.