Bedarfsgebiete

Bedarfsgebiete sind Landkreise, in denen das vorhandene Angebot tierärztlicher Leistungen zur Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung der vorhandenen Nutztierbestände an Rindern oder Schweinen nicht ausreichend ist. Sie werden, jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres und erstmalig für das Kalenderjahr 2030, ermittelt und im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht. Die Ermittlung basiert auf einer Bedarfsanalyse, die u.a. neben der derzeitigen nutztierärztlichen Versorgungslage auch eine Prognoseentscheidung zum künftigen Bedarf an Nutztierärztinnen und Nutztierärzten erfordert.

Bei der Zuteilung des Bedarfsgebietes werden Ortswünsche und Wünsche im Zusammenhang mit der Tätigkeit so gut als möglich berücksichtigt.